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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

  1. 1. Geltungsbereich

    1. 1.1

      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Ein Bein Digital, Haberspirker Straße 4, 86529 Schrobenhausen, nachfolgend „Ein Bein Digital“ oder „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden.

    2. 1.2

      Die AGB gelten insbesondere für Leistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Erstellung und Betreuung von Websites, Onlineshops, Landingpages, Funnels, Webanwendungen, CRM-Systemen, Automatisierungen, Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Werbekampagnen, Hosting, Wartung, technische Betreuung, Beratung sowie vergleichbare digitale Dienstleistungen.

    3. 1.3

      Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein.

    4. 1.4

      Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden diese auf Verbraucher keine Anwendung.

    5. 1.5

      Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder einer sonstigen ausdrücklichen Individualvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

    6. 1.6

      Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Ein Bein Digital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. 2.1

      Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

    2. 2.2

      Angebote von Ein Bein Digital sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend.

    3. 2.3

      Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

      • Unterzeichnung eines Angebots oder Vertrags,
      • digitale Unterzeichnung,
      • ausdrückliche Annahme per E-Mail,
      • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
      • Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
    4. 2.4

      Elektronische Kommunikation und Erklärungen per E-Mail sind ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

  3. 3. Leistungsumfang

    1. 3.1

      Ein Bein Digital erbringt ausschließlich die Leistungen, die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbart wurden.

    2. 3.2

      Darstellungen auf der Website, in Präsentationen, Referenzen oder allgemeinen Leistungsbeschreibungen stellen keine Garantie dafür dar, dass sämtliche dort genannten Funktionen Bestandteil eines konkreten Auftrags sind.

    3. 3.3

      Ein Bein Digital ist berechtigt, technisch gleichwertige oder bessere Lösungen einzusetzen, soweit hierdurch der vereinbarte Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

    4. 3.4

      Änderungen des technischen Vorgehens sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich verändern.

    5. 3.5

      Soweit die Leistung von Drittanbietern, Schnittstellen, Plugins, APIs oder Plattformen abhängt, steht die Leistungspflicht von Ein Bein Digital unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit dieser Systeme.

  4. 4. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. 4.1

      Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu können insbesondere gehören:

      • Texte, Bilder, Videos, Logos,
      • Produktdaten und Unternehmensdaten,
      • Zugangsdaten, Hostingzugänge, Domainzugänge,
      • API-Schlüssel, Werbekonten, Trackingzugänge,
      • rechtliche Pflichtangaben, Impressumsangaben, Datenschutzinformationen sowie
      • erforderliche Freigaben und Entscheidungen.
    2. 4.2

      Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich.

    3. 4.3

      Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, verlängern vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen entsprechend.

    4. 4.4

      Ein Bein Digital haftet nicht für Verzögerungen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

    5. 4.5

      Der Kunde hat von Ein Bein Digital vorgelegte Entwürfe, Inhalte oder Zwischenstände innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und Rückmeldung zu geben.

  5. 5. Projektverzögerungen durch den Kunden

    1. 5.1

      Reagiert der Kunde trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen nicht oder erfüllt notwendige Mitwirkungspflichten nicht, ist Ein Bein Digital berechtigt, das Projekt vorübergehend zu pausieren.

    2. 5.2

      Der Kunde wird hierüber zuvor informiert.

    3. 5.3

      Bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall entsprechend dem erreichten Leistungsstand abgerechnet werden.

    4. 5.4

      Ursprünglich vereinbarte Fertigstellungstermine verlieren bei einer solchen Verzögerung ihre Verbindlichkeit und werden nach Wiederaufnahme des Projekts neu abgestimmt.

    5. 5.5

      Zusätzlicher Aufwand, der durch die Unterbrechung und spätere Wiederaufnahme entsteht, kann nach vorheriger Mitteilung zusätzlich berechnet werden.

  6. 6. Korrekturschleifen und Änderungswünsche

    1. 6.1

      Soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind bei gestalterischen und projektbezogenen Leistungen grundsätzlich 2 Korrekturrunden enthalten.

    2. 6.2

      Eine Korrekturrunde umfasst zusammenhängende Änderungswünsche zu einem vorgelegten Projektstand.

    3. 6.3

      Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturrunden hinausgehen, stellen Zusatzleistungen dar.

    4. 6.4

      Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt.

    5. 6.5

      Soweit kein anderer Preis vereinbart wurde, werden zusätzlich beauftragte Arbeiten mit 85,00 € netto pro Stunde zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

    6. 6.6

      Gegenüber Verbrauchern wird der für Zusatzleistungen geltende Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer vor der Beauftragung transparent mitgeteilt.

    7. 6.7

      Änderungswünsche können vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend verschieben.

  7. 7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    1. 7.1

      Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

    2. 7.2

      Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise grundsätzlich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

    3. 7.3

      Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der Gesamtpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer mitgeteilt.

    4. 7.4

      Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung bei Projektaufträgen wie folgt: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung bzw. Abnahme der vereinbarten Leistung.

    5. 7.5

      Ein Bein Digital ist nicht verpflichtet, mit der Projektarbeit zu beginnen, bevor eine vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

    6. 7.6

      Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

    7. 7.7

      Ein Bein Digital ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten Abschlags- oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

  8. 8. Zahlungsverzug

    1. 8.1

      Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    2. 8.2

      Gegenüber Verbrauchern werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

    3. 8.3

      Gegenüber Unternehmern gelten insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen für Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr.

    4. 8.4

      Ein Bein Digital behält sich die Geltendmachung weiterer gesetzlich zulässiger Verzugsschäden vor.

    5. 8.5

      Gegenüber Unternehmern bleibt insbesondere die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale unberührt.

  9. 9. Abnahme bei Werkleistungen

    1. 9.1

      Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, insbesondere bei individuell erstellten Websites, Webanwendungen oder vergleichbaren Projekten, wird der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme aufgefordert.

    2. 9.2

      Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

    3. 9.3

      Ein Bein Digital kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.

    4. 9.4

      Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.

    5. 9.5

      Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder nicht begründeten Abnahmeverweigerung hingewiesen wurde.

    6. 9.6

      Die produktive Nutzung oder Veröffentlichung einer fertiggestellten Website kann, soweit gesetzlich zulässig und nach den Umständen eindeutig, als Hinweis auf die Abnahme gewertet werden.

  10. 10. Nutzungsrechte

    1. 10.1

      Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.

    2. 10.2

      Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

    3. 10.3

      Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung ausschließlich im Rahmen einer ausdrücklich freigegebenen Test- oder Vorschauumgebung zulässig.

    4. 10.4

      Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde kein ausschließliches Nutzungsrecht an allgemeinen technischen Komponenten, Methoden, Konzepten oder wiederverwendbaren Bestandteilen von Ein Bein Digital.

  11. 11. Quellcode, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten

    1. 11.1

      Die Herausgabe des vollständigen Quellcodes ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vereinbart wurde.

    2. 11.2

      Von Ein Bein Digital entwickelte oder bereits vorhandene Frameworks, Bibliotheken, Module, Templates, Komponenten, Funktionen, Schnittstellen, Automatisierungen, Entwicklungsmethoden und allgemeine Softwarebestandteile bleiben von einer Übertragung ausschließlicher Rechte ausgeschlossen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

    3. 11.3

      Ein Bein Digital darf allgemeine, nicht kundenspezifische Entwicklungen und technische Lösungsansätze weiterhin für andere Projekte verwenden.

    4. 11.4

      Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.

  12. 12. Open-Source-Software und Drittanbieter

    1. 12.1

      Zur Durchführung eines Projekts kann Ein Bein Digital Software, Bibliotheken, Plugins, APIs, Schriftarten, Dienste oder andere Komponenten von Drittanbietern einsetzen.

    2. 12.2

      Für solche Bestandteile gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Drittanbieters.

    3. 12.3

      Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung eines Drittanbieterdienstes liegen grundsätzlich außerhalb des Einflussbereichs von Ein Bein Digital.

    4. 12.4

      Muss aufgrund einer solchen Änderung eine technische Anpassung vorgenommen werden, ist diese nur dann Teil des ursprünglichen Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  13. 13. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

    1. 13.1

      Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Dies betrifft insbesondere Bilder, Fotografien, Videos, Logos, Marken, Texte, Musik, Grafiken, Produktdaten und sonstige geschützte Inhalte.

    2. 13.2

      Der Kunde darf keine Inhalte zur Verfügung stellen, deren Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

    3. 13.3

      Wird Ein Bein Digital wegen eines vom Kunden bereitgestellten Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Ein Bein Digital im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

    4. 13.4

      Dies gilt nicht, soweit Ein Bein Digital die Rechtsverletzung selbst verursacht oder trotz offensichtlicher Rechtswidrigkeit eigenständig vorgenommen hat.

  14. 14. Rechtliche Prüfung von Websites und Inhalten

    1. 14.1

      Ein Bein Digital ist eine Digital- und Webagentur und erbringt grundsätzlich keine Rechtsberatung.

    2. 14.2

      Die Erstellung oder technische Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen, Cookie-Texten oder vergleichbaren Rechtstexten stellt keine rechtliche Prüfung durch Ein Bein Digital dar, sofern nicht ausdrücklich eine zulässige externe Rechtsdienstleistung vereinbart wurde.

    3. 14.3

      Der Kunde ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, seine rechtlich erforderlichen Angaben und Texte prüfen und aktuell halten zu lassen.

    4. 14.4

      Ein Bein Digital darf auf Wunsch Rechtstexte technisch einbinden oder von geeigneten externen Anbietern bereitgestellte Inhalte integrieren.

  15. 15. SEO, Werbung und Marketing

    1. 15.1

      Bei Leistungen im Bereich SEO, Marketing, Social Media, Werbung, Leadgenerierung oder Conversion-Optimierung schuldet Ein Bein Digital die vereinbarte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Garantie vereinbart wurde.

    2. 15.2

      Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:

      • eine bestimmte Google-Platzierung,
      • eine bestimmte Anzahl an Websitebesuchern,
      • eine bestimmte Anzahl an Leads oder einen bestimmten Leadpreis,
      • einen bestimmten ROAS oder Umsatz,
      • bestimmte Verkaufszahlen oder
      • eine bestimmte Zahl an Neukunden.
    3. 15.3

      Suchmaschinen, Werbeplattformen und soziale Netzwerke ändern ihre Algorithmen, Richtlinien und technischen Systeme eigenständig.

    4. 15.4

      Ein Bein Digital haftet nicht für Änderungen oder Entscheidungen solcher Plattformbetreiber, soweit diese nicht von Ein Bein Digital zu vertreten sind.

  16. 16. Domains

    1. 16.1

      Soweit Ein Bein Digital für einen Kunden eine Domain registriert, soll der Kunde grundsätzlich als Domaininhaber eingetragen werden, soweit dies technisch und vertraglich möglich ist.

    2. 16.2

      Ein Bein Digital kann als technischer Verwalter oder Ansprechpartner eingesetzt werden.

    3. 16.3

      Domainkosten richten sich nach dem vereinbarten Angebot oder Hostingpaket.

    4. 16.4

      Eine Garantie für die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain besteht nicht.

    5. 16.5

      Nach Vertragsende unterstützt Ein Bein Digital auf Wunsch bei einem Domaintransfer.

    6. 16.6

      Soweit der Transfer nicht bereits Bestandteil des Vertrags ist, kann der hierfür entstehende Aufwand als Zusatzleistung berechnet werden.

  17. 17. Hosting

    1. 17.1

      Soweit Hosting vereinbart wird, stellt Ein Bein Digital im vereinbarten Umfang Speicherplatz und technische Infrastruktur für Websites, Webanwendungen oder damit verbundene Dienste bereit.

    2. 17.2

      Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Hostingpaket.

    3. 17.3

      Hosting kann je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich abgerechnet werden.

    4. 17.4

      Ein Bein Digital darf zur Leistungserbringung Rechenzentren, Serveranbieter und technische Infrastruktur Dritter einsetzen.

    5. 17.5

      Ein Wechsel des technischen Infrastruktur- oder Hostinganbieters ist zulässig, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung hierdurch nicht wesentlich verschlechtert wird und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

    6. 17.6

      Eine bestimmte Serververfügbarkeit oder Uptime wird nur garantiert, wenn im individuellen Angebot ausdrücklich ein Service-Level oder eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart wurde.

    7. 17.7

      Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

      • Wartungsarbeiten und Sicherheitsupdates,
      • technische Störungen und notwendige Serverarbeiten,
      • Angriffe auf die Infrastruktur,
      • Ausfälle von Netzbetreibern oder
      • sonstige externe technische Ursachen.
    8. 17.8

      Planbare Wartungsarbeiten werden soweit möglich so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen gering gehalten werden.

  18. 18. Backups

    1. 18.1

      Für von Ein Bein Digital gehostete Systeme werden grundsätzlich tägliche technische Backups erstellt, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

    2. 18.2

      Backups dienen insbesondere der Wiederherstellung nach technischen Störungen.

    3. 18.3

      Ein vollständiger Schutz vor Datenverlust kann technisch nicht garantiert werden.

    4. 18.4

      Der Kunde ist verpflichtet, besonders wichtige Daten zusätzlich selbst zu sichern, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

    5. 18.5

      Backups ersetzen keine langfristige Archivierung, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  19. 19. Wartung und technische Betreuung

    1. 19.1

      Soweit Wartung vereinbart wurde, umfasst diese im vereinbarten Umfang insbesondere:

      • technische Updates und Sicherheitsupdates,
      • Funktionskontrollen,
      • Backups,
      • technische Fehlerbehebung sowie
      • weitere ausdrücklich vereinbarte Wartungsleistungen.
    2. 19.2

      Inhaltliche Änderungen, neue Funktionen, Designänderungen, neue Seiten, neue Schnittstellen oder größere technische Erweiterungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Wartungsvertrags.

    3. 19.3

      Solche Leistungen können gesondert beauftragt und abgerechnet werden.

    4. 19.4

      Art und Umfang der Wartung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot.

  20. 20. Support

    1. 20.1

      Supportanfragen können grundsätzlich per E-Mail an die von Ein Bein Digital angegebene Kontaktadresse sowie über WhatsApp gestellt werden.

    2. 20.2

      Eine bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

    3. 20.3

      Ein Bein Digital ist berechtigt, zukünftig zusätzliche Supportwege, insbesondere ein Ticketsystem, bereitzustellen.

    4. 20.4

      Hierdurch werden bestehende Vertragsleistungen nicht wesentlich eingeschränkt.

  21. 21. Eingriffe des Kunden oder Dritter

    1. 21.1

      Verändert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter selbstständig Quellcode, Plugins, Servereinstellungen, Datenbanken, CMS-Systeme, DNS-Einstellungen, Schnittstellen oder sonstige technische Komponenten, trägt Ein Bein Digital keine Verantwortung für hieraus entstehende Fehler, soweit Ein Bein Digital diese nicht zu vertreten hat.

    2. 21.2

      Die Beseitigung von Problemen, die durch solche Eingriffe entstanden sind, kann gesondert berechnet werden.

    3. 21.3

      Dies gilt nicht für gesetzliche Mängelrechte hinsichtlich eines bereits ursprünglich vorhandenen Mangels.

  22. 22. Laufzeit und Kündigung von Hosting und Wartung

    1. 22.1

      Die jeweilige Vertragslaufzeit von Hosting-, Wartungs- und sonstigen Dauerschuldverhältnissen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

    2. 22.2

      Die Abrechnung kann monatlich oder jährlich erfolgen.

    3. 22.3

      Die Abrechnungsperiode allein bestimmt nicht automatisch die Vertragslaufzeit.

    4. 22.4

      Kündigungsfristen und etwaige Vertragsverlängerungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

    5. 22.5

      Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend zwingend die gesetzlichen Vorschriften über Vertragslaufzeiten und Kündigung.

    6. 22.6

      Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  23. 23. Sperrung bei Zahlungsverzug

    1. 23.1

      Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen für Hosting, Wartung oder sonstige laufende Leistungen in Verzug, kann Ein Bein Digital die betroffene Leistung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einschränken oder aussetzen.

    2. 23.2

      Vor einer Sperrung wird dem Kunden grundsätzlich eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt.

    3. 23.3

      Eine Sperrung erfolgt nur, soweit sie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.

    4. 23.4

      Der Zahlungsanspruch bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen, soweit gesetzlich zulässig.

    5. 23.5

      Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

  24. 24. Vertragsende, Daten und Migration

    1. 24.1

      Nach Beendigung eines Hosting- oder Betreuungsvertrags kann der Kunde die Herausgabe bzw. Übertragung der ihm zustehenden und technisch exportierbaren Daten verlangen.

    2. 24.2

      Leistungen im Zusammenhang mit Datenexport, Migration, Serverumzug, Domaintransfer, Einrichtung bei einem anderen Anbieter oder technischer Übergabe werden nach Aufwand berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sind.

    3. 24.3

      Soweit kein anderer Preis vereinbart wurde, gilt für solche Zusatzleistungen der jeweils vereinbarte Standardstundensatz.

    4. 24.4

      Nach Vertragsende werden Hostingdaten grundsätzlich noch bis zu 30 Tage vorgehalten, soweit keine andere Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

    5. 24.5

      Nach Ablauf dieser Frist können die Daten endgültig gelöscht werden.

    6. 24.6

      Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Daten rechtzeitig anzufordern bzw. zu sichern.

  25. 25. Referenznutzung

    1. 25.1

      Ein Bein Digital darf fertiggestellte Projekte grundsätzlich als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden.

    2. 25.2

      Hierzu können insbesondere gehören:

      • Name des Kunden, Unternehmensname und Firmenlogo,
      • öffentlich zugängliche Screenshots der erstellten Website,
      • Projektbeschreibung sowie
      • Darstellung des Projekts auf der Website und auf geschäftlich genutzten Social-Media-Kanälen.
    3. 25.3

      Der Kunde kann einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen.

    4. 25.4

      Hat der Kunde bereits vor oder während der Zusammenarbeit ausdrücklich erklärt, dass keine Referenznutzung gewünscht ist, wird das Projekt nicht öffentlich als Referenz verwendet.

    5. 25.5

      Vertrauliche Informationen, interne Kennzahlen oder nicht öffentlich bestimmte Inhalte werden ohne gesonderte Zustimmung nicht veröffentlicht.

  26. 26. Subunternehmer und freie Mitarbeiter

    1. 26.1

      Ein Bein Digital ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags geeignete freie Mitarbeiter, Subunternehmer oder spezialisierte Dienstleister einzusetzen.

    2. 26.2

      Die Verantwortung von Ein Bein Digital für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bleibt hiervon unberührt.

    3. 26.3

      Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, werden die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.

  27. 27. Vertraulichkeit

    1. 27.1

      Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

    2. 27.2

      Hierzu gehören insbesondere:

      • Zugangsdaten und Geschäftsgeheimnisse,
      • interne Abläufe und Kundendaten,
      • Kalkulationen,
      • nicht veröffentlichte Projekte sowie
      • vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.
    3. 27.3

      Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden.

    4. 27.4

      Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

  28. 28. Mängel

    1. 28.1

      Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.

    2. 28.2

      Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst konkret beschreiben und Ein Bein Digital die zur Prüfung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

    3. 28.3

      Ein Bein Digital ist grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich vorgesehen.

    4. 28.4

      Kein Mangel liegt insbesondere allein deshalb vor, weil:

      • ein Drittanbieter seine Software ändert,
      • ein Browser oder Betriebssystem nachträglich verändert wird,
      • ein Kunde oder Dritter Änderungen vorgenommen hat,
      • externe Schnittstellen geändert oder eingestellt werden oder
      • eine Funktion nach Vertragsschluss durch außerhalb des Verantwortungsbereichs von Ein Bein Digital liegende technische Änderungen beeinträchtigt wird.
    5. 28.5

      Dies gilt nur, soweit Ein Bein Digital die betreffende Beeinträchtigung nicht selbst zu vertreten hat.

  29. 29. Haftung

    1. 29.1

      Ein Bein Digital haftet unbeschränkt:

      • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
      • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
      • nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsrechts,
      • bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
      • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
    2. 29.2

      Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Ein Bein Digital nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

    3. 29.3

      Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    4. 29.4

      Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    5. 29.5

      Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Ein Bein Digital.

  30. 30. Höhere Gewalt und externe Ereignisse

    1. 30.1

      Ein Bein Digital haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Ein Bein Digital liegen.

    2. 30.2

      Dazu können insbesondere gehören:

      • Naturereignisse,
      • Strom- oder Internetausfälle,
      • erhebliche Serverstörungen und Ausfälle von Rechenzentren,
      • Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen,
      • behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Pandemien oder
      • erhebliche Ausfälle von Drittanbietern.
    3. 30.3

      Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall über eine angemessene Fortsetzung oder Anpassung der Leistung abstimmen.

  31. 31. Verbraucher und Widerrufsrecht

    1. 31.1

      Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

    2. 31.2

      Verbraucher erhalten hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

    3. 31.3

      Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass Ein Bein Digital bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen soll, kann mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden.

    4. 31.4

      Der Verbraucher wird vor Beginn der Leistung über die gesetzlichen Auswirkungen eines vorzeitigen Leistungsbeginns informiert.

    5. 31.5

      Das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt sowie seine Kenntnis vom möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

    6. 31.6

      Widerruft der Verbraucher nach einem ausdrücklich verlangten Beginn der Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist, gelten hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen die gesetzlichen Vorschriften.

  32. 32. Kommunikation

    1. 32.1

      Die Vertragsparteien können im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit insbesondere per E-Mail und WhatsApp kommunizieren.

    2. 32.2

      Der Kunde ist verpflichtet, Ein Bein Digital Änderungen seiner Kontaktinformationen zeitnah mitzuteilen.

    3. 32.3

      Freigaben, Änderungswünsche und projektbezogene Entscheidungen können grundsätzlich auch elektronisch erfolgen, sofern keine andere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

  33. 33. Verbraucherstreitbeilegung

    1. 33.1

      Ein Bein Digital ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    2. 33.2

      Zwingende gesetzliche Informationspflichten nach Entstehung einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

  34. 34. Anwendbares Recht

    1. 34.1

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung gesetzlich ausgeschlossen werden kann.

    2. 34.2

      Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

  35. 35. Gerichtsstand

    1. 35.1

      Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Ein Bein Digital als Gerichtsstand vereinbart.

    2. 35.2

      Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  36. 36. Vertragssprache

    1. 36.1

      Die Vertragssprache ist Deutsch.

  37. 37. Schlussbestimmungen

    1. 37.1

      Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen können in Textform dokumentiert werden, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

    2. 37.2

      Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    3. 37.3

      Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

    4. 37.4

      An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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